Mitglied werden

Mindestalter
Personen, die dem Schießsport in unserem Verein nachgehen möchten, müssen das 14. Lebensjahr (Luftdruckwaffen), oder das 18. Lebensjahr (Kleinkaliberwaffen) vollendet haben. Für Interessenten des Kleinkaliberschießens, die das 16. jedoch noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist die Begleitung mindestens eines Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Einverständniserklärung zwingend erforderlich (siehe auch unter „Jugend“). Die ausgefüllte und unterzeichnete Eintrittserklärung bitte per Post an den/die 1. Schützenmeister/in senden oder im Schützenhaus abgeben. Der Vorstand entscheidet dann in seiner nächsten Sitzung über den Aufnahmeantrag.

 

 

Jährliche Mitgliedsbeiträge
(Der Betrag wird per Lastschrift jeweils am 10. Mai eines Jahres abgebucht)

 

Jugend bis 17 Jahre € 5.-
Schützen, Männer ab 18 Jahre
Es zählt das Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat

 

€ 50.-

Schützinnen, Damen ab 18 Jahre
Es zählt das Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat

€ 30.-
Rentner € 30.-


Die Beiträge enthalten die Mitgliedshaftpflicht, sowie die Gebühren für DSB und HSV. Kündigungen gelten jeweils zum 31.12. eines Jahres und müssen bis zum 01.09. eines Jahres schriftlich beim 1. Schützenmeister/in abgegeben werden.

 

Aufnahmegebühr einmalig

€ 50.-